Die Jagd war seit der Ordenszeit dem Adel vorbehalten und streng geregelt. Zwar schädigten Wildtiere die Bauern, doch durften diese sie nicht bejagen. Sie waren allerdings verpflichtet, ihren Grundherrn bei der Jagd zu unterstützen.
Hieraus entwickelte sich eine weit verbreitete Wilderei. Nach 1848 war das Jagdrecht an den Grundbesitz gebunden, adlige und bürgerliche Grundbesitzer durften nur auf eigenem Land jagen.
Die traditionsreiche grüne Jagdkleidung und Jagdhornsignale waren früher für den Jagderfolg von Bedeutung. Mit anderen Traditionen wie der Trophäenpräsentation brachte man eher sein Jagdprivileg zum Ausdruck.
Dank moderner Schusswaffentechnik wurde das Risiko beim Jagen vermindert und der Freizeitwert erhöht. Heute wird in allen gesellschaftlichen Kreisen gejagt.
Abbildungen:
1.) Diele im Gutshaus Neudeck im Kreis Rosenberg/Susz mit Jagdtrophäen und einem Gemälde Paul von Hindenburgs, vor 1945. Foto: Bildarchiv Ostpreußen
2.) Jagd in Moritzburg/Sachsen 1718. Ölgemälde eines unbekannten Künstlers im Eigentum der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Sogenannte „eingestellte Jagd“, bei der das zuvor versammelte, „eingestellte“ Wild, hier Rothirsche und Wildschweine, durch Lücken zwischen den Lappen in einen abgegrenzten Raum und unmittelbar vor den Stand der ausgewählten Jagdgesellschaft getrieben wurde. Solche unwaidmännische Jagdpraktiken waren beim Hochadel in Mitteleuropa vom ausgehenden 16. bis ins 19. Jahrhundert ein beliebtes Freizeitvergnügen.