Die erzwungene Aufnahme und Integration der Millionen Heimatvertriebenen ist eine der größten sozialpolitischen Leistungen der deutschen Nachkriegsgesellschaft. Entscheidend hierfür war der Kalte Krieg. Vor diesem Hintergrund ist das deutsche Wirtschaftswunder der 1950er Jahre zu sehen, zu dem die Vertriebenen mit ihrem Aufbau- und Aufstiegswillen erheblich beitrugen.
Das Wirtschaftswunder schuf günstige Bedingungen für die in den 1949er Jahren noch nicht für möglich gehaltene Integration der Millionen Neubürger. Diese wurde durch die Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes (1952) und des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (1953) begünstigt.
Bereits während des alliierten Koalitionsverbotes entwickelte sich unter dem Dach der Kirchen die Keimzelle der Landsmannschaften. Nach Aufhebung des Verbotes organisierten sich die Vertriebenen seit 1949 nach dem Herkunftsprinzip. Erste Landsmannschaften entstanden, die sich zu den Vereinigten ostdeutschen Landsmannschaften (VOL) zusammenschlossen. Parallel dazu entstand der Zentralverband der deutschen Vertriebenen (ZvD). Beide gingen 1957 im Bund der Vertriebenen (BdV) auf, der bis heute bestehenden Dachorganisation der Vertriebenen.
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Verkündigung der „Charta der Heimatvertriebenen“ auf dem Stuttgarter Schlossplatz
Am 5. August 1950 verabschiedeten der ZvD und die VOL in Stuttgart die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“. Darin stellten sie vor allem sozialpolitische Forderungen an die Bundesregierung. Zugleich erteilten sie trotz des ihnen angetanen Unrechts „Rache und Vergeltung“ eine Absage. Ein solches Bekenntnis war zu diesem frühen Zeitpunkt beachtlich. Mit ihrem Hinweis, dass die deutschen Heimatvertriebenen die wichtigste Opfergruppe sei, und ohne Bezug auf die deutschen Verbrechen ist die Charta typischer Ausdruck der Erinnerungskultur an den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen in der frühen Bundesrepublik.