Programme zur Integration - Lastenausgleich und Wohnungsbau

Aufgrund der Notlage der Flüchtlinge wurden über Parteigrenzen hinweg staatliche Hilfsprogramme beschlossen, womit auch Forderungen von Vertriebenenverbänden entsprochen wurde. Mit dem Soforthilfegesetz von 1949 konnte zunächst allen Kriegsgeschädigten nach dem Bedürftigkeitsprinzip über die gröbste Not hinweggeholfen werden. Es galt als Vorstufe zum Lastenausgleichsgesetz (LAG) von 1952, der wichtigsten Sozialgesetzgebung der Nachkriegszeit. Damit wurden notwendige Leistungen und Kredite zur Existenzgründung vergeben, die durch eine gesamtgesellschaftliche Vermögensabgabe finanziert wurden. Für viele Vertriebene war dies auch psychologisch wichtig, da die Zuwendungen auf verlorenem Besitz basierten und somit keine Almosen darstellten. Wer als Vertriebener zu gelten hatte, regelte das Bundesvertriebenengesetz von 1953.

Langsam überwanden die Vertriebenen ihre wirtschaftliche Not. Neue Siedlungsanlagen und Wohngebiete wurden gebaut. Einige Straßennamen erinnern noch heute an die Herkunft der Vertriebenen.

Abbildungen:
Die Parteien werben vor der Bundestagswahl 1949 um die Stimmen der Vertriebenen.Bundesarchiv, Plak 004-010-015, 1947
Bundesarchiv, Plak 005-004-018, 1949
Bundesarchiv, Plak 104-TA253-001, 1949
Bundesarchiv, Plak 005-022-008, 1949

Wegweiser durch den Lastenausgleich – Informationsbroschüre für Aussiedler und Vertriebene um 1955
Deutsches Historisches Museum, Do2 2005/122