Mit dem Verlust ihrer politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Vormachtstellung 1918 wurden die Deutschbalten nach der Unabhängigkeit Estlands und Lettlands zur schutzbedürftigen Minderheit. Viele der von der Güterenteignung Betroffenen wanderten ab.
Insgesamt verhielt sich die deutsche Minderheit aber loyal. Sie war wirtschaftlich aktiv, gründete Vereine und stellte Abgeordnete eigener Parteien in den jeweiligen Parlamenten, die zur Durchsetzung von Minderheitenrechten beitrugen. Das 1925 in Estland verabschiedete Gesetz zur Kulturautonomie der Minderheiten galt in Europa als vorbildlich. In Lettland wurde immerhin die Schulautonomie durchgesetzt.
Verwaltet wurde das deutsche Kultur- und Schulleben von der „Estländischen Deutschen Kulturverwaltung“ und von der „Deutschbaltischen Volksgemeinschaft“ in Lettland. Beide finanzierten sich durch freiwillige Selbstbesteuerung sowie über finanzielle Unterstützung aus dem Deutschen Reich.
Abbildung:
Konstantin Päts (1874-1956), erster estnischer Ministerpräsident und in den 1930er Jahren autoritär regierendes Staatsoberhaupt Estlands. Hier dargestellt nach einem Scherenschnitt der Künstlerin Eveline von Maydell (1890-1952).
Fotovorlage: Deutschbaltische Kulturstiftung